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Aal | Allgemeinverfügung zur Festlegung der Schonzeit für die erwerbsmäßige Fischerei


Neue Allgemeinverfügung  zum Verbote  der Aalfischerei in Küstengewässer

Allgemeinverfügung


1. Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) in allen Lebensstadien ist jede Beteiligung an
erwerbsmäßigen Fischereitätigkeiten, gezieltes Fangen oder Anbordhalten von Europäischem Aal im Zeitraum
vom 01.09.2024 bis 28.02.2025 verboten. Unbeabsichtigte Beifänge von Europäischem Aal sind unter allen
zumutbaren Anstrengungen zu minimieren und nach Möglichkeit zu vermeiden. Unbeabsichtigt gefangenen
Aalen darf kein Leid zugefügt werden; sie sind umgehend wieder freizusetzen.

2. Dieses Verbot gilt landwärts der Basislinie nach Anlage 1 zu § 16 Abs. 3 Nds. FischG und damit
insbesondere auch in folgenden Küstengewässern:
- Elbe unterhalb der Landesgrenze gegen Hamburg,
- Oste unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf,
- Weser unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen),
- Hunte unterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück,
- Ems unterhalb der Papenburger Schleuse,
- Leda unterhalb des Sperrwerks

Weiteres zur Allgemeinverfügung folgend im Link:  

https://www.verkuendung-niedersachsen.de/ndsmbl/2024/374/

 

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Verband

Der Verband setzt sich für die Berücksichtigung von fischereilichen Belangen in Planungsvorhaben (z.B. Raumplanungen, Gewässerausbau), in der Politik (Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, Fördermöglichkeiten) und in der Öffentlichkeit (Pressemeldung, Ausstellungen, Internet) ein. Zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Fischereibetriebe soll vor allem die regionale Direktvermarktung gefördert sowie die Fischerei in Tourismuskonzepte eingebunden werden.
Das zentrale Anliegen des Verbandes ist die einzelbetriebliche Beratung und Betreuung der Mitglieder zu gewährleisten und Vermittler bei Konflikten zwischen Fischereitreibenden und Behörden zu sein. Der Verband ist überregional vernetzt. Nicht nur der aktuelle und kontinuierliche Informationsfluss zu den eigenen Mitgliedern, sondern auch:

  • zum Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA)
  • dem Deutschen Fischereiverband (DFV)
  • den Landesfischereiverbänden anderer Bundesländer
  • den Fischereiwissenschaftlichen Institutionen und Einrichtungen
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gehört zum Alltag. Dies ermöglicht eine konstruktive und sachliche Arbeit. Der Verband stärkt die Interessen der Fischerei in Niedersachsen und kann Ihnen maßgeschneiderte Hilfe für Ihren Fischereibetrieb bieten. 

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Der Verband strebt seine Ziele insbesondere durch Maßnahmen der ordnungsgemäßen Fischerei, Fischzucht und Fischhaltung unter Berücksichtigung der Belange eines sach- und fachgerechten Natur-, Tier- und Umweltschutzes an.

Der Landesfischereiverband Nds. e.V. hat die Aufgabe, die Fischer und Fischzüchter in den unten angeführten Sparten zusammenzuschließen. Die Bündelung in der verbandlichen Interessensvertretung der Fischereitreibenden ist eine entscheidende Voraussetzung für die Verwirklichung der Ziele in der Fischerei.

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Forellenteichwirtschaft
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